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Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG), Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.
In Österreich wird er von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt
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Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden.
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Also bitte an jeder Grenze vorzeigen