Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 16.05.2008, 12:09
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat
------------------
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG), Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.

In Österreich wird er von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt
--------------------------------------
Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden.
-------------------------------------
Zitatende

Also bitte an jeder Grenze vorzeigen
Mit Zitat antworten