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Zitat von rotbart
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Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG), Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.
In Österreich wird er von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt
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Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden.
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Zitatende
Also bitte an jeder Grenze vorzeigen 
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Schon richtig, aber in der selben unverständliche Richtlinie steht auch, dass:
"Sonstige Feuerwaffen...
Im Sinne dieses Anhangs
sind nicht in die Definition der
Feuerwaffen einbezogen Gegenstaende, die der Definition zwar entsprechen,
die jedoch
(a)...
(b)
zu Alarm-, Signal- und Rettungszwecken, zu Schlachtzwecken, fuer das Harpunieren gebaut oder fuer industrielle und technische Zwecke bestimmt sind, sofern sie nur fuer diese Verwendung eingesetzt werden koennen;"
Das würde doch bedeuten, dass das keine Waffen sind oder?