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Alt 16.05.2008, 12:42
gerald11 gerald11 ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
Zitat
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Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nach der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG), Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.

In Österreich wird er von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt
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Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden.
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Zitatende

Also bitte an jeder Grenze vorzeigen
Schon richtig, aber in der selben unverständliche Richtlinie steht auch, dass:

"Sonstige Feuerwaffen...
Im Sinne dieses Anhangs sind nicht in die Definition der Feuerwaffen einbezogen Gegenstaende, die der Definition zwar entsprechen, die jedoch
(a)...
(b) zu Alarm-, Signal- und Rettungszwecken, zu Schlachtzwecken, fuer das Harpunieren gebaut oder fuer industrielle und technische Zwecke bestimmt sind, sofern sie nur fuer diese Verwendung eingesetzt werden koennen;"

Das würde doch bedeuten, dass das keine Waffen sind oder?
__________________
lG, Gerald

...und irgendwann bleib´i dann dort...
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