Zitat:
Zitat von gerald11
Schon richtig, aber in der selben unverständliche Richtlinie steht auch, dass:
"Sonstige Feuerwaffen...
Im Sinne dieses Anhangs sind nicht in die Definition der Feuerwaffen einbezogen Gegenstaende, die der Definition zwar entsprechen, die jedoch
(a)...
(b) zu Alarm-, Signal- und Rettungszwecken, zu Schlachtzwecken, fuer das Harpunieren gebaut oder fuer industrielle und technische Zwecke bestimmt sind, sofern sie nur fuer diese Verwendung eingesetzt werden koennen;"
Das würde doch bedeuten, dass das keine Waffen sind oder?
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Soo unverständlich ist das garnicht, weiter oben steht es hängt zudem noch vom Mitgliedstaat ab, der definiert das.
In D würdest sofort verhaftet werden - weil hier ist für eine Sig.-Pistole ein WBK notwendig, wie es in GR ist weis ich auch nicht, aber wenn Du über Land hinfährst, wirst Du ja viele Grenzen passieren und wenn Du jetzt nicht den halben Sommer lang Gesetze studieren willst ist der EU Pass einfacher und billiger (und in HR brauchst Du ihn auch !!!)