Das Problem liegt hier wie überall bei solchen Dingen die unterschiedliche Gesetzgebung der Staaten, in denen man sich befindet.
Alleine Griechenland ist gar nicht das Thema, sondern auch die Staaten, wo man zB mit dem Gerät durchfährt.
Ein Europäischer Waffenpass könnte ev Abhilfe schaffen, wobei man trotzdem sich erkundigen sollte, ob dieser auch für diese Dinge in anderen Staaten anerkannt wird.
Es gilt auch hier nicht das Heimatrecht, sondern das des Staates, in dem man sich befindet.
Bitte auch nicht mit der Seeschifffahrt verwechseln, ich kenne keinen, der wirklich unter der Flagge seines Staates fährt (Seebrief, ist für Sportboote = Schlauchboote zB in A gar nicht erhältlich)
Ergo sollte man sich auf die Socken machen und die entsprechenden Botschaften kontaktieren und schriftliche Stellungnahmen anfordern.
Prinzipiell denke ich aber, dass es bei genauer Titulierung des Gegenstandes (zB Signalstift als Rettungsmittel im Boot) keine Probleme geben wird.
Die so oft verwendete Signalpistole ist halt aufgrund der Form immer wieder ein Problem...
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