
09.06.2008, 18:56
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auzu haftung kroatien
hallo
wie versprochen hier die Frage
Gesendet: Montag, 19. Mai 2008 22:17
An: Info@yacht-pool.at
Betreff: haftung kroatien.
Hallo
Ich habe eine Grundsatzfrage.
Wenn ich nicht im Besitz eines Österreichischen FB2 oder höher, bzw eines Kroatischen Patentes bin bezahlt Yachtpool im Schadensfall bzw. gibt es dann Regressansprüche ?
Die Frage stellt sich, da viele Bootfahrer mit dem Binnenpatent am Meer unterwegs sind.
mfg
Und dazu die Antwort
Sehr geehrter Herr..
Gemäß den Bedingungen heißt es:
Ist für das Führen eines Wassersport – Fahrzeuges eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt.
Die Kroaten schreiben seit zwei Jahre einen Führerschein vor. Es heiß, entweder Sie haben einen gültigen Führerschein Ihres Heimatlandes oder einen Führerschein des Gastlandes, somit muss jeder einen Führerschein haben. Der Führerschein wird nicht mehr überprüft beim Anmelden, sehr wohl aber bei einen Unfall!
Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
YACHT-POOL Versicherungs-Service
lg
geri
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas
Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer
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