Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 09.06.2008, 18:56
Benutzerbild von geri
geri geri ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.05.2005
Beiträge: 565
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

auzu haftung kroatien

hallo
wie versprochen hier die Frage

Gesendet: Montag, 19. Mai 2008 22:17
An: Info@yacht-pool.at
Betreff: haftung kroatien.

Hallo

Ich habe eine Grundsatzfrage.

Wenn ich nicht im Besitz eines Österreichischen FB2 oder höher, bzw eines Kroatischen Patentes bin bezahlt Yachtpool im Schadensfall bzw. gibt es dann Regressansprüche ?

Die Frage stellt sich, da viele Bootfahrer mit dem Binnenpatent am Meer unterwegs sind.

mfg



Und dazu die Antwort

Sehr geehrter Herr..

Gemäß den Bedingungen heißt es:

Ist für das Führen eines Wassersport – Fahrzeuges eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt.


Die Kroaten schreiben seit zwei Jahre einen Führerschein vor. Es heiß, entweder Sie haben einen gültigen Führerschein Ihres Heimatlandes oder einen Führerschein des Gastlandes, somit muss jeder einen Führerschein haben. Der Führerschein wird nicht mehr überprüft beim Anmelden, sehr wohl aber bei einen Unfall!

Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

YACHT-POOL Versicherungs-Service





lg
geri
__________________
wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas

Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer
Mit Zitat antworten