Zitat:
Zitat von ferdi
das sagt der Koller
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Ähh, nein
Das sagt die Yachtpool (tel Auskunft Hr Schöchl mir gegenüber) und es steht auch im Gerichtsurteil:
Zitat:
Zitat von Gerichtsurteil
Nach den Feststellungen gewähren nämlich inländische Versicherungen auch aufgrund von Ausweisen des Klägers Versicherungsschutz.
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@Rotti:
In diesem Gerichturteil steht auch folgendes:
Zitat:
auch ist nicht erwiesen, dass solche Ausweise im Ausland nicht ausreichend anerkannt werden.
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Diese Dinge sind also nicht irgendwo herausgezogen oder erfunden oder wie auch immer, sondern stehen sogar öffentlich einsichtlich in öffentlichen Urteilen eines Gerichts.