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Alt 14.06.2008, 12:13
rwalda
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Hi,

da es bei uns die Sonderregelung für Sportgeräteanhänger (oder wie auch immer das in DE genannt wird) nicht gibt, würde ich in so einem Fall zur nächsten KFZ-Versicherungsstelle gehen (= Zulassungsstelle) und ein Überstellungskennzeichen (bei uns mit grüner Schrift) zusammen mit der entsprechenden Versicherung besorgen.
Damit kannst Du dann für 3 Tage (soweit ich weiß) durch die Lande ziehen...

Sollte der Hänger, wie von Dir als Alternative angemerkt, mit eigenem Kennzeichen angemeldet und versichert sein, dann sollte bei uns keine Extra-Versicherung nötig sein.

Anmerkung dazu:
Die bei uns für den Hänger abgeschlossene Versicherung greift aber auch nur dann, wenn der Hänger nicht am Zugfahrzeug angehängt ist, sondern steht, geschoben wird etc.

Geändert von rwalda (14.06.2008 um 12:21 Uhr)
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