Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ja, Edwin, aber auch du widersprichst dich bzw gibts an, dass das mit den MSVÖ-Patenten auch nicht 100% klar ist...
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Wenn Du Dir den Link durchgelesen hättest, wär'st rasch dahintergekommen, dass es dabei um
CHARTER geht! Und wenn Du dann noch ein bissl darüber nachgedacht hättest, wär Dir klar geworden, dass wenn sogar der MSVÖ-Schein fraglich ist, das Donau- oder ein anderes Binnenpatent noch viel weniger gelten kann - darauf sollte hingewiesen sein und auf nix anderes!
Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Die Führerscheinfrage betrifft das eigentlich gar nicht:
Sollte er dort mit der richtigen Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein, dann stellt sich die Führerscheinfrage nicht, weil diese dann nicht unfallskausal ist.
Ist er zu schnell gefahren, stellt sie sich auch nicht, zumal er gegen die Vorschriften bezüglich der Geschwindigkeit verstoßen hat.
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Stimmt - die Unfallkausalität stellt sich in der Führerscheinfrage nicht, sehr wohl aber, ob die Versicherung für den finanziellen Schaden aufkommt - was mit Sicherheit auch im Interesse der Opfer bzw. deren Angehörigen ist! Oder glaubst ein
schuldiger Skipper zahlt das mal so aus eigener Tasche? (ich rede hier ausdrücklich nicht vom konkreten Fall, da ich keinerlei Informationen darüber habe, welchen Schein der betroffene Skipper hat und auch die Meldungen in den Medien äußerst unterschiedlich sind!)
Es stellt sich daher auch nicht die Frage, ob ein derartiger Unfall mit einem anderen Schein zu verhindern sein würde, sondern was die Folgen für die Betroffenen bedeuten, sollte bei einem Schuldspruch der Schein nicht ausreichend sein, was zumindest bei einem Binnenschein halt nicht der Fall wäre!
L.G.
Edwin