Ganz so einfach kann es sich der Händler nicht machen. Was jetzt bezahlt werden muß und was nicht, kann ich natürlich auch nicht sagen, ich habe aber vor kurzem ein Gerichtsurteil gelesen. Darin stand: Wenn eine Fachfirma eine Reparatur ohne Rechnung ausführt, muss sie die gleiche Garantie auf die Arbeiten geben, wie sie es mit Rechnung auch müßte. Das dabei eine Anzeige wegen Schwarzarbeit auf beide Parteien zukommt, ist die andere Seite. Das die Arbeiten ausgeführt wurden, kann man ja an Hand der bestellten Teile belegen und jemand der gesehen hat, dass das Boot dort gestanden hat, wird sich ja wohl auch noch finden. Ich würde es ( nach einer Rechtsberatung ) darauf ankommen lassen. Ich denke doch nicht, dass das Deine Idee war, der Händler wollte Dir doch bestimmt keine Rechnung geben.
Gruß Klaus
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