Hallo Leute,
weil das Thema anscheinend immer noch nicht ganz verstanden wird, vielleicht auch diesen beitrag der der Hamburger Wasserschutzpolizei:
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Auch hier werden Segelsurfer, wo sie fahren dürfen, als Segelfahrzeuge betrachtet, bei denen die gleichen KVR gelten wie bei Segelfahrzeugen.
@Herbert: Segelsurfer dürfen in den meisten Häfen nicht segeln, so auch in Hamburg nicht, genauso wie prinzipiell in etlichen Häfen grundsätzlich auch Segler beim Anlegemanöver nicht unter Segeln anlegen dürfen sondern motoren müssen.
Das Thema ist natürlich heikel hier, weil eben wie Tom schon sagte, etliche Segelsurfer grundsätzlich ohne Fachausbildung mit ihren Segelbrettern unterwegs sind auf dem Wasser, und so auch viele Motorbootsportler wohl einen Bootsführereschein haben, aber die allgemeinen KVR Regeln bereits wieder vergessen haben (wird nur für die Prüfung gelernt!).
Ein Segelsurfer ist ein Segelfahrzeug und jedem hier sollte es eigentlich ein Klacks sein diesem mit seinem motorisierten und wendigen Schlauchi ausweichen zu können und Schwell zu vermeiden der ihm gefährlich werden könnte. Schon die Fairness auf dem Wasser gebietet das.