Einzelnen Beitrag anzeigen
  #36  
Alt 17.08.2008, 20:28
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
In Österreich:
Fahrzeuge: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe.

Schwimmkörper: Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrig, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen sind (zB Segelbretter, Wetbike, Jetski, ungemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte)

Sportgerät: Luftmatratzen, Schwimmreifen und andere, ausschließlich Sport- und Spielzwecken dienenden Geräte ohne Maschinenantrieb.

Ein Surfebrett bzw ein Windsurfbrett ist kein Fahrzeug, auch kein Sportfahrzeug, höchstens noch ein Sportgerät, aber auch das ist im Vorrang zum Schluss gelistet!
ABER SCHWIMMER sind dort nicht aufgelistet, stehen die nu' über allem oder sind sie zum "Abschuß" freigegeben
Mit Zitat antworten