Privatkauf
Hallo Nick,
dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.
Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.
Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.
Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.
Einen Anwalt wirst Du aber ziemlich sicher benötigen, denn hier sollte ein Fachmann Deine Rechte wahren.
Hoffentlich geht alles gut für Dich aus.
Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand.
Gruß Erich
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