Bei solch grossen Gewichtsabweichungen sind auch Verbrauchs- und Fahrleistungsangaben von Booten (siehe Verbrauchstabelle) im Grunde wertlos.
Falls ein Trailer sich aufgrund völlig daneben liegender Herstellerangaben als untergewichtig und damit als Fehlkauf erweist, ist auch ernsthaft die Frage der Haftung des Bootsherstellers für den entstandenen Schaden zu prüfen.
Den Bootsherstellern müssten wie bei Autos verpflichtende Gewichtsangaben für Min- und Maxausstattung auferlegt werden.
Dann wüsste jeder, welchen Trailer er bräuchte.
Gruss
Peter
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