manfred, eine sache efällt mir im schreiben vomkonsulat nicht.
Zitat:
Weiters darf er nicht für nur Kroatien beschränkt sein
|
ist halt die frage, ob die gültigkeit des hr scheins für einen österreicher nicht nur auf hr beschränkt ist. aber das ist jetzt schon wortglauberei.
schick einfach die antwort vom konsulat ans fremdenverkehrsamt und umgekehrt, mit bitte um eine stellungnahme.
lg martin