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Alt 20.11.2008, 20:25
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
Auf- und Abbauer
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Boot Infos

Hallo,

davor der § 2:

§ 2 Kennzeichnungspflicht
... Der Schiffsführer
hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist.



Am Spiegelheck meines Kleinfahrzeuges hängt der Aussenborder der, jedenfalls bei meinem Boot, die Nummer zumindest teilweise verdecken würde.



Grüße

Harald
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