Hallo,
davor der § 2:
§ 2 Kennzeichnungspflicht
... Der Schiffsführer
hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist.
Am Spiegelheck meines Kleinfahrzeuges hängt der Aussenborder der, jedenfalls bei meinem Boot, die Nummer zumindest teilweise verdecken würde.
Grüße
Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer
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