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Alt 17.01.2009, 23:53
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

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Zitat von tricksa Beitrag anzeigen
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe ein DUMI 5,8 Meter RIB (wird niemand auf Anhieb kennen.
Ist eine kroatische Marke, die nicht sehr bekannt ist. Das Boot ist
Bj. 89). Angetrieben wird es von einem Suzuki DF 50. Ich würde gerne
die neue Saison mit einem stärkeren Antrieb beginnen, obwohl die
50 Pferde schon gut ab gingen. In der Betriebszulassung steht eine
max. Motorisierung von 70 PS. Das kann ich mir aber nicht wirklich
vorstellen bei 5,8 Meter. Gab es damals noch keine genaueren Mess-
Daten bzw. Motoren? Wie kann ich die max. Motorisierung sonst
bestimmen. Gerne würde ich natürlich an die 100 PS ran kommen.

Lieben Gruß, Tobias
Servus Tobias,
ich bin hier ganz andere Meinung als die lieben Forumskollegen. Ganz einfach, in den 80er Jahren wurden solche RIBs noch viel leichter gebaut und bei weitem nicht so robust wie heute. Wenn in Deiner original Betriebszulassung für Dein RIB (aus 1989!)eine max. Motorisierung von 70 PS steht, dann kannst Du auch davon ausgehen, das dies auch nur für die leichtgewichtigen 2-Takt Outboarder gilt und auch nicht für die wesentlich schwereren 4-Takt 70 PS Motoren. Die heute gefertigten RIBs ab der 5 m Klasse können leicht mit Motoren der 4-Takt Klasse um 100 PS ausgerüstet werden, weil sie einfach wesentlich robuster und auch schwerer gebaut werden um diese hohe gewichte und auch die Kräfte in das Boot ohne Schaden leiten zu können.

Wenn Du das alte Dumi 580 in ein heute gefertigtes DUMI mit ca. 5,80 m homologierter Länge umtauschen könntest, dann wirst Du problemlos mit höherer Motorisierung ev.zulässig sogar bis 150 PS rechnen können, denn es kann nicht nur die wesentlich höheren Kräfte wegstecken, auch das Boot ist ganz anders gebaut um im Rauhwasser die höheren Fahrleistungen wegzustecken. Bedenke, der alte Rumpf ist garantiert auch wesentlich flacher gebaut, eben die alte Fertigungsart.

Wenn Du aber weiter das alte Boot fahren möchtest, dann würde ich nur bis an die betrieblich zulässige Grenze gehen, wenn Du das Booot nicht zerlegen möchtest.
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