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Alt 29.01.2009, 18:42
mike-stgt
Gast
 
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Zitat:
Zitat von helbil Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,
prinzipiell geht es um einen ähnlichen Fall.

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Die Gegenseite sucht jetzt alles was mir aufgefallen sein müsste.

Man kann sich nicht vorstellen was man bei Kauf ein Kfz falsch machen kann.

@Harald Man mutet dem Vermieter eine bessere Nachprüf pflicht zu.
Vielen Dank
Helmut
Hallo Helmut,
und genau das ist es, was Dich befreien müsste. Du hast kein Fahrzeug ohne Papiere gekauft, sondern sogar die Zulassungsstelle, die ein Dokument noch eher als echt beurteilen kann, hat die Dokumente mit einer amtlichen Ummeldung akzeptiert. Der Vermieter will Dir eine Mitwisserschaft anhängen, oder zumindest den GUTEN GLAUBEN anzweifeln. Dieses müsste jedoch durch die Bestätigung der Zulassungsstelle über die Echtheit des Eigentumsnachweises bei der Zulassung widerlegt sein. Wenn der Kaufpreis nicht abnormal weit unter dem Marktpreis war, so dass bei jedem Händler mehr dafür bezahlt worden wäre und Du das Fahrzeug nicht hinter dem Bahnhof innerhalb weniger Minuten gekauft hast, sieht es doch ganz gut aus.
Der Vermieter muss sein Geld per Zivilprozess beim Mieter einfordern , aber er tut es natürlich da, wo die Chancen höher sind.

Good Luck

Micha
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