Hallo Helmut,
dass die Gegenseite bei der Recherche wegen eines WoMo im Schlauchi-Forum landet, ist zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich. Und was soll´s? Du hast keine Schweigepflicht...
Deinen letzten Hinweis verstehe ich jetzt überhaubt nicht:
Zitat:
Und immer bedenken.
Bei gestohlenen (abhanden gekommenen) Sachen ist kein gutgläubiger Erwerb möglich.
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Das WoMo war vermietet. Kann also - und diesbezüglich lag ich mit meiner ersten Schnellschuss-Aussage falsch, und Roland richtig - nicht abhanden gekommen sein.
Es kann nur darum gehen, ob Du in gutem Glauben warst.
Und für diese Vermutung spricht ja einiges, zB dass auch die Zulassungsstelle auf die Papiere reingefallen ist...
Wenn Du weitere Tipps willst, musst Du mehr Infos liefern...
Klaus