Zitat:
Zitat von Hansi
Hallo Leute
Dass Funkgerät kann im Boot eingebaut bleiben und sobald die Antenne demontiert ist,braucht das Gerät nicht angemeldet sein .
Also kann der Martin auch das Boot mit Funkgerät aber ohne Antenne in Ö fahren
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Hansi,
das stimmt nicht (auch nicht in groß und rot
). Die Funkanlage muss in jedem Fall über eine Bewilligungsurkunde verfügen, auch ohne Antenne gilt sie als "errichtet", sobald das Ding eingebaut ist und ohne beträchtlichen Aufwand in Betrieb genommen werden kann. Das einfache Abklemmen vom Strom, Entfernen von Antenne oder Mikrofon etc. reicht nicht. (Eingepackt in der Schachtel würde gehen).
Das "eingebaut aber nicht in Betrieb" bezieht sich nicht auf die
Bewilligungsurkunde der Anlage sondern auf
das Funkerzeugnis des Skippers etc.
Also
angemeldet muss sie
in jedem Fall sein, weil sonst - siehe oben - freut sich die kroatische Behörde über ein beschlagnahmtes Gerät. (Und wenn's die nicht tun, machen es unsere im Falle einer Kontrolle - die ich zugegebener Maßen noch nie erlebt habe).
Hinsichtlich des Kroatischen Funkerzeugnis: Wie bereits in anderen Threads hier beschrieben, fällt das UKW-Funkerzeugnis der Kroaten, das im Zuge des kroatischen Bootsführerscheins erworben wird,
nicht unter die im Funkerzeugnisgesetz aufgezählten Funkerzeugnisse.
(Die Kroatischen ROGC, GOC, ROC sehen so ähnlich aus wie unsere Funkerzeugnisse und sind
genauso bezeichnet, wie im Funkerzeugnisgesetz bzw. der Funkerzeugnisdurchführungsverordnung beschrieben.)