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Alt 15.02.2009, 14:06
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat von hermann2441 Beitrag anzeigen

- Ich glaube mich zu erinnern, dass lt. Vorschrift (zumindest in Ö) die Navigationslichter vom weissen Rundumlicht getrennt schaltbar sein müssen.
Nachtrag:
Nein, müssen sie nicht. Genau genommen dürfen sie nicht. Bei Sportbooten wird aber geduldet, dass das Rundumlicht gleichzeitig Ankerleuchte sein kann. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass sie getrennt schaltbar sein dürfen.

Es muss aber durch eine entsprechende Einrichtung sichergestellt sein, dass die Seitenlichter nicht OHNE Rundumlicht eingeschaltet ist. Dies wird in der Praxis zB durch einen 0-1-1-Zugschalter gewährleistet: 0=Aus / 1.Stufe=Seitenlichter+Rundumlicht / 2.Stufe=nur Rundumlicht.
Zum Beispiel werden 2 Schalter (1 für Seitenlichter und 1 für Rundumlicht) nicht gern gesehen und möglicherweise bemängelt, weil man ja vergessen könnte zu den Seitenlichtern das Rundumlicht einzuschalten
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Gruss
Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin)
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