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Alt 15.02.2009, 15:02
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Dann lies doch mal die DONAUSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVOREORDNUNG die gilt auch in Felix Austria und dort ist es genau beschrieben Anhang 5 Tabelle 1 usw. usw.

Und wenn ich mich richtig erinnere wollte der "junge" Poster doch auf der Donau seine Lampen blinken lassen oder ???
Naja, rotbart,

In deinem Alter sollte man sich vielleicht weniger aufs Gedächtnis verlassen und eher nachlesen.
Von "blinken" kann ich beim besten Willen nichts lesen.

Und zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung: Die gilt in Ö ganz sicher nicht, weil es eine Deutsche Vorschrift ist. Wir habe - siehe oben - dafür die Wasserstraßen-Verkehrsordnung. Die kann man auf unserer Ministeriumshomepage jederzeit in der aktuell gültigen Version nachlesen.
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Gruss
Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin)
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