Zitat:
Zitat von rotbart
Dann lies doch mal die DONAUSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVOREORDNUNG die gilt auch in Felix Austria und dort ist es genau beschrieben Anhang 5 Tabelle 1 usw. usw.
Und wenn ich mich richtig erinnere wollte der "junge" Poster doch auf der Donau seine Lampen blinken lassen oder ???
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Naja, rotbart,
In deinem Alter sollte man sich vielleicht weniger aufs Gedächtnis verlassen und eher nachlesen.

Von "blinken" kann ich beim besten Willen nichts lesen.
Und zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung: Die gilt in Ö ganz sicher nicht, weil es eine Deutsche Vorschrift ist. Wir habe - siehe oben - dafür die Wasserstraßen-Verkehrsordnung. Die kann man auf unserer Ministeriumshomepage jederzeit in der aktuell gültigen Version nachlesen.