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Alt 15.02.2009, 21:19
rotbart
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Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Naja, rotbart,

In deinem Alter sollte man sich vielleicht weniger aufs Gedächtnis verlassen und eher nachlesen.
Von "blinken" kann ich beim besten Willen nichts lesen.

Und zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung: Die gilt in Ö ganz sicher nicht, weil es eine Deutsche Vorschrift ist. Wir habe - siehe oben - dafür die Wasserstraßen-Verkehrsordnung. Die kann man auf unserer Ministeriumshomepage jederzeit in der aktuell gültigen Version nachlesen.

und in Deinem Alter sollte man auf die Weisheit des Alters hören Es gibt eine DONAUKOMMISSION, der auch Österreich beigetreten ist und die Vorschriften gelten auch in Ö

Ich empfehle z.B. die Lektüre von Um Links zu sehen, bitte registrieren
oder auch die anderen Dokumente die dort zu finden sind. Insbesondere die Staatsverträge mit Ö sind eine nette Lektüre für schlaflose Youngster
: biere:
Off-Topic:

nix für ungut für den "Youngster" aber es dürfte im Vergleich stimmen
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