Führerschein FB I,II usw. bzw Hoheitsgewässer
Hallo miteinander
Was mich als Laie schon länger beschäftigt ist folgendes !
Wie ist das mit den Führerscheinen geregelt (oder wer regelt ) wenn man sich nicht mehr im Hochheitsgebiet eines Staates aufhält, also in internationalen Gewässern ?
Möchte mit dieser Frage nicht die Sinnhaftigkeit einer Ausbildung in Frage stellen !
Habe mit der Suchfunktion leider nichts gefunden .
Mit freundlichen Grüßen
Mario
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