Hallo Mattus,
das mit den Zweitaktern ist nur bedingt richtig: Zwar durften sie nur noch bis zum 31.12.2006 "in Verkehr gebracht" werden, dieses "in Verkehr bringen" bedeutet aber daß der Händler sie bis zu diesem Datum in seinem Sortiment haben musste. Restbestände durften weiterhin verkauft werden. So hieß es ja nicht "In Betrieb genommen werden".
Wenn Du also noch irgendwo in der EU einen findest darfst Du ihn auch fahren. Wahrscheinlich ist das allerdings nicht.
Was den Bodensee anbelangt: Alle dort benutzten Motore bedürfen einer besonderen Genehmigung, der sogenannten "Bodenseezulassung". Diese kann auf Antrag der Hersteller für bestimmte Motoren, die die dort gültigen strengen Emissionsvorschriften erfüllen, erteilt werden. Alle älteren Zweitakter erfüllen meines Wissens dies Vorschriften nicht.
Grüße
Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer
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