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Alt 08.03.2009, 21:05
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Dieter ein H7 Licht gibt es nicht, die Bezeichnung H7 ist die Lampenbezeichnung von der in der ECE R37 zugelssenen Halogenlampe. Sie beschreibt nur den Typ des Leuchtmittels und nicht die Art des Einsatzzweckes, des verwendeten Reflektors oder des Scheinwerfers im allgemeinen.

Im Übrigen braucht man nicht zwingend eine Werkstatt für einen Xenonbrennerwechsel, das hängt mit dem Verbau des Autoherstellers zusammen. Auch eine Glühlampe braucht u.U. eine Werkstatt wenn sie der Hersteller Kundenunfreundlich verbaut hat.

Dieter deine "Breitstrahler" haben eine spezifische Zulassung, d.h. als, Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder als Fernlicht. Dieses kann man aus der Zulassungsnummer ersehen. Ich habe diese momentan nicht im Kopf, kann sie aber bei Interesse gerne in Erfahrung bringen wenn du mal ein Bild von den gesamten Zulassungszeichen machst.

Also Rotti, bevor du nachrüstest ist es meiner Meinung nach dringend erforderlich, dass Du die bestimmungsgemässe Verwendung der Leuchten sicherstellst. Wenn Du Nebelscheinwerfer (Breitstrahler) einbaust dürfen die auch nur Bestimmungsgemäss verwendet werden. Wichtig ist auch dass die Scheinwerfer vernünftig eingestellt sind.

Das schlimmste ist wenn jemand Dir bei nacht entgegenkommt der irgendwelche Dinger nachrüstet und blendet wie Sonnenuntergang Peking.
Da sind wir dann bei der Nachrüsttagfahrlichterfraktion, die meint man könnte die Dinger auch bei Nacht betreiben. Audi tut das aber um 80% gedimmt, nur wissen das die wenigsten dass diese Tagfahrlichter ein Doppelzulassung für TFL und Positionsleuchten haben.

Dieter, hast Du mal einen Link zu diesen "Breitstrahlern" ?

EDIT:
Die Zulassungskriterien und somit der Verwendungszweck sind Europaweit harmonisiert.
__________________
Grüße aus Tübingen
Mirco

Geändert von Gumminudel (08.03.2009 um 21:21 Uhr)
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