Zitat:
Zitat von Verado
Kann mir jemand sagen was das ist und was ich jetzt tun soll!
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Ist Dein Boot vor Mitte 1998 Inverkehr gebracht worden, dann brauchst Du keine CE Kennzeichnung und keine Konformitätserklärung. Das kannst Du dann aber mit dem § 4a "Teilnahme am Verkehr mit Sportfahrzeugen" beweisen.
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Ist Dein Boot nach diesem Stichtag im Umlauf gekommen, dann wende dich an den Hersteller oder Importeur. Dann kannst Du eine Ersatzbescheinigung beantragen.
Gibt es deinen Hersteller nicht mehr, tuen sich Probleme auf.
Gruß Hans