Hallo Ralph,
Zitat aus
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32. "Fahrwasser":
der Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird;
33. "Fahrrinne":
der Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt wird;
D. h. innerhalb der Fahrrinne sind best. Mindesttiefen veröffentlicht und diese beziehen sich auf einen best. Pegel.
Ich selbst fahre mit meinem Boot auch außerhalb der Fahrrinne und bin bis jetzt noch nicht von der WaPo aus dem Verkehr gezogen worden. Man sollte allerdings wissen, was man da macht. Am Rhein gibt es jede Menge Buhnen ("Strömungsbegrenzer"), die nicht sofort erkennbar sind. Einmal drüber kann den Antrieb kosten.
Im Mittelrheintal ist die Fahrrinne zum Teil rechtwinklig aus dem Fels gesprengt. Die Felsen sind direkt neben der Fahrrinne zu sehen. Gleiches Risiko wie bei der Buhne.
PICT0033.JPG
Schöne Grüße
Michael