Hallo Magnus,
jetzt mal eine einfache Antwort auf eine einfache Frage:
Auf deutschen Binnenschiffahrtsstraßen gibt es keine Vorschrift innerhalb der Betonnung fahren zu müssen. Ausserhalb der Betonnung zu fahren stellt weder eine Ordnungswiedrigkeit noch gar eine Straftat dar, das Risiko für sein Boot und etwaige Folgeschäden trägt jeder selbst.
Das bedeutet nicht daß nicht ein anderes Land souverän für sein Hoheitsgebiet diese Vorschrift erlassen kann.
Vorstellen kann ich mir das nicht, schon gar nicht in Skandinavien. Allerdings sicher wissen tue ich's auch nicht.
Grüße
Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer
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