Da stehen aber (zumindest bei uns am Niederrhein) Schilder, dass die Einfahrt verboten ist.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, ausserhalb des Fahrwassers zu fahren.
Manchmal ist es nicht nur nicht verboten, sonder auch noch äußerst vorteilhaft..
Beispiel:
Fehmarnsundbrücke: Innerhalb des Fahrwassers: Geschwindigkeitsbegrenzung
Neben dem Tonnenstrich: Frei Fahrt für freie Bürger. (Aussage der Entenpolizei)
Beispiel 2: Die Entenpolizei steht mit Ihrem Kutter auf dem Fluss und zeigt irgendwelcher Bälle, Kegel, Rhomben: Vollsperrung der Wasserstrasse:
Ausserhalb des Tonnenstrichs darfst du weiterfahren, weil es nicht zur Wassrstrasse gehört.
(so wie ich das sehe

)