Hi,
wenn ich doch auf einem Fluß unterwegs bin , egal in welchem Land und am Ufer anlegen möchte , oder muss , dann muss ich das durch Tonnen ausgewiesene Fahrwasser auch verlassen .
Daher gilt die Betonnung nur als Richtlinie für die Berufsschifffahrt.
Außerhalb darf ich jeder Zeit fahren so das es nicht anders ausgewiesen ist , z.B. das ich einem Mindestabstand zum Ufer einhalten muss.
Gruß Udo
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