Zitat:
Zitat von Udo
Hi,
wenn ich doch auf einem Fluß unterwegs bin , egal in welchem Land und am Ufer anlegen möchte , oder muss , dann muss ich das durch Tonnen ausgewiesene Fahrwasser auch verlassen .
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Nicht unbedingt, da die Einfahrten in Häfen, als Nebenfahrwasser oft ausgewisen sind. Weiter ist bei weitem nicht überall ein "Tonnenstrich" vorhanden. Selbst auf ausgewiesenen Binnenwasserstrassen nicht !
Zitat:
Daher gilt die Betonnung nur als Richtlinie für die Berufsschifffahrt.
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Nein, für alle und bedeutet nichts weiter, als das in diesem Bereich eine gewisse Tauchtiefe ( Fahrwassertiefe ) angestrebt wird (ausser bei Warnzeichen natürlich) , aber selbst die muß für den tatsächlichen Moment über ein Informationssystem abgefragt werden (z.B.: DORIS).
Wo und wie Du Flachwasserzonen nutzen darfst ist lokal geregelt (WSD) oder in der entsprechenden Sch0 (siehe quote oben)