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Alt 02.04.2009, 09:59
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Vergiss bitte nicht, deine Info stammt aus Wikipedia (ist da alles richtig???) und aus dem Jahre 2003 (6 Jahre her).
NEIN

Das ist nicht richtig, am besten statt der Bildzeitung den Originaltext lesen, das BHG veröffentlich seine Urteile und die sind dutzendfach im Internet im WORTLAUT nachzulesen.
(z.B.: Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Was in Österreich gilt - weis ich nicht , dass schrieb ich auch !!

Copyrightverletzend ist aber sicher das private abspeichern von zum Zwecke einer Veröffentlichung.

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Content-Clau in die Meinung was ein Deep Link ist

Hier braucht man keine Meinung sondern muss nur den Gesetzestext lesen
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§ 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

(und das ist "geklaut" aus dem Gesetzbuch)

Geändert von rotbart (02.04.2009 um 10:05 Uhr)
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