Hallo,
es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Man weist dein Kauf nach, z.B. mit einem Kaufvertrag.
2. man versichert glaubhaft, dass man das Teil so und so erworben hat,
also z.B. mit Ausdruck von ebay oder wenigstens der eideststattlichen Erklärung.
Diese ist ja immer drin
Das steht aber alles in dem Formular bzw. dem Merkblatt, was du dir ja schon runtergeladen hast.
Gruß,
Rainer