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Alt 28.06.2009, 20:38
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didi-1 didi-1 ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Coolpix Beitrag anzeigen
Nach Anfragen bei meinem Händler riet er mir äußerst davon ab wegen Verlust der Garantie und Zulassung.

-------- Hast Du eine Genehmigung vom Händler eingeholt oder Versicherung gefunden , die die Übermotorisierung versichert ? Was sagt die Polizei bei einer Kontrolle / im Schadensfall zur Übermotorisierung ? ….


Um wie viel mm. Muss der Spiegel erhöht werden?

------- Stabilität – Kraftübertragung – Überschreiten der max. zulässigen Motorisierung
der Spiegel muß um 90 mm erhöht werden. Mit meinem Bootshändler habe ich auch bereits gesprochen und der meinte das die Vorjahresmodelle bis 50 PS zulässig waren. Desweiteren darf ich bis 110 kg ans Boot hängen.
Mit der Versicherung sagte der Händler dürfte es kein Problem geben

Gruß

Didi

Geändert von didi-1 (28.06.2009 um 20:53 Uhr)
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