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Alt 31.07.2009, 16:40
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thball thball ist offline
Bodenseefahrer
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Boot Infos

Hallo,

nach Auffassung des BGH entsteht bei einem zeitweiligen Ausfall eines Motorbootes kein Vermögensschaden. Dadurch können auch keine Ansprüche geltend gemacht werden:

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So leid mir das auch für Dich tut.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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