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Alt 04.08.2009, 16:10
zodiacII
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Hallo DieterM,

Der Vorbesitzer hat das Boot von seinem verstorbenen Vater geerbt und er hat sich selber nicht ausgekannt.

Ich bin im besitz von HR Küstenpatent.

Hab keine Österr. zulassung fürs Boot aber ich habe mir sagen lassen für HR genügen die Papiere vom Boot und der KV.

mfg
Gordan
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