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Alt 11.09.2009, 10:34
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
roland, nicht jeder schaaas, und diesmal im wahrsten sinne, muß im forum erwähnt werden.
lg martin
Also Martin

ich muß mich doch sehr wundern da bezeichnest DU ein österreichische Gesetz als schaaas, ich bitte doch um mehr Ernsthaftigkeit, ich zitiere :

Zitat:
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
§ 1 (1)
Lärmerregung und Störung des örtlichen Gemeinschaftslebens
(1) Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
...................

§ 2
Anstandsverletzung
(1) Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet.
(2) Den öffentlichen Anstand verletzt, wer ein Verhalten setzt, das mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt, insbesondere wer :
  1. andere Personen an öffentlichen Orten (wie Straßen, Plätzen, Grünanlagen) in unzumutbarer Weise belästigt
Quelle :

Zitat:
Gesetz vom 18. Jänner 2005, mit dem ein Steiermärkisches Landes
Sicherheitsgesetz erlassen wird (StLSG)
Stammfassung: LGBl. Nr. 24/2005 (XIV.GPStLT IA EZ 1903/1, RV EZ 2009
AB EZ 1903/3, AB 2009/2)
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