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Zitat von thball
Hallo,
so ganz würde ich den Mehrwertsteuernachweis nicht abtuen. Im Yachtforum und/oder Booteforum war diesen Sommer ein Thread zu lesen, bei dem der Zoll genau das kontrollierte.
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Das ist richtig weil ja etliche GFK-Schüsseln oft aus den USA stammen und dann irgendwo im Mittelmeerraum steuerfrei gehalten wurden, denen jetzt eine Nachversteuerung droht, insbesondere wenn sie aus HR zurückgeholt werden. Innerhalb der EU droht aber inzw. jedem Import aus einem Drittland die Nachversteuerung und auch die MWST Bezahlung.
Italien ist aber bereits seit längerem EU-Mitglied, und dort neu gekaufte Boote insbesondere unsere Schlauchis werden immer versteuert an die Einheimischen geliefert. Gebrauchter Weiterkauf erfolgt dann zu uns über Kaufvertrag, indem der Passus steht (zumindest in meinen weitergereichten KV's)
Der Verkäufer versichert, dass die Mehrwert- oder Einfuhrumsatzsteuer vollständig bezahlt ist.
Il venditore garantisce di aver pagato l' IVA.
Dieser Passus genügt für eine deutsche oder österreichische Zulassung.
Da meistens die Italiener keine Unterlagen mehr über ihren Neukauf haben, kann auch eine Kopie der Haftversicherung des Motors bzw. die Zulassungskopie des Trailers hier auch weiterhelfen, denn es geht um den Nachweis einer italienische Zulassung, die nur möglich ist mit bezahlter IFA. Eine italien. Bootszulassung in unseren Größen gibt es nicht, es sei denn das Boot wird in der Lagune von Venedig oder auf bestimmten Seen bewegt, wo diese erforderlich wird.
Tatsache, ist das manch Italiener schon sehr komisch geguckt hat wenn nach einer Kopie der Neukaufrechnung gefragt wurde, die für diesen sehr unverständlich war.
Auch ich habe bei meinen Bootsunterlagen eine Kopie meiner seinerzeitigen italienischen Neukaufrechnung aus 2002 dabei, auf der die italien. IFA (MWST) und die quittierte Bezahlung ausgewiesen ist. Bisher hatte nur nur das WSA bei der Zulassung und das BSH in Hamburg bei der Ausstellung des Flaggenzertifikats diesen Nachweis einsehen wollen, sicher eher um den Erwerb des Eigentums durch Bezahlung des vollen Neupreises auch nachgewiesen zu bekommen. An Grenzen bin ich diesbezüglich noch nirgends gefragt worden, auch nicht in den 80er und 90er Jahren mit meinen früheren Booten, warum auch, weil diese Boote bereits eine deutsche Zulassung hatten. Das gilt auch für eine deutsche oder österr. Bodenseezulassung.