Dann soll Dir mal die Verkehrsbehörde erklären, warum bei den Kurzzeitkennzeichen eine "Grüne Versicherungskarte" für das Ausland dabei ist, wo auch darauf steht, für welche EG-Staaten dies gilt.
Das ist es ja was ich gemeint habe, die Landratsämter sind nicht auf dem Laufenden.
Die Praxis zeigt, daß die meisten Ihre Boote mit Kurzzeitkennzeichen holen und ich glaube keiner hat bisher ein Problem gehabt außer im Jahre 2004, da hat Italien noch Bußgelder verhängt, heute wird es akzeptiert.
P.S. Wahrscheinlich sind die Kennzeichen vom ADAC auch Kurzzeitkennzeichen

