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Alt 04.10.2009, 19:40
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roehrig roehrig ist offline
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Boot Infos

HALT !!! Hier ging es um Steuer, nicht um CE-oder sonstewas

Also, wie bereits gepostet:

Bei Erwerb (nicht ein-, aus- wiedereinfuhr) wird in der Regel Mehrwertsteuer fällig. (Kenne eigentlich kein Land wo es das nicht gibt)
Variante a): Innerhalb der EU wird im Land des Verkäufers die MwSt abgeführt. Dann ist der innergemeinschaftliche Transport steuerrechtlich abgegolten.
Variante b): Im Land des Verkäufers wird keine MwSt abgeführt, dann wird Einfuhrumsatzsteuer fällig, Und zwar bei Einfuhr nach Deutschland.

Sind die Steuersätze gleich, oder sehr dicht beieinander (19 zu 20%) kann man eigentlich immer Variante a) anwenden, da sich der Aufwand (b)) nicht lohnt. Sollte man aber aus einem Land mit 30%MwSt nach Deutschland (19%) einführen würde ich folgendes vorschlagen:
entweder beim Verkäufer eine Verzichtserklärung unterzeichnen und sich damit verpflichten die MwSt in D abzuführen (Einfuhrumsatzsteuer), oder bei der Ausreise (hier aus I) die dort entrichtete MwSt zurück fordern, und dann Einfuhrumsatzsteuer in D bezahlen.


Bei einer Rückreise aus HR (hier auch gefragt): Wurde das Boot nicht dort erworben, kann es keine Forderungen geben. Siehe oben !!! Bei der hier geschilderten Ausfuhr kann es eigentlich keine steuerlichen Probleme mit dem HR-Zoll gegeben haben, denn die haben ja über den Verkäufer ihre Steuern erhalten. Die Slowenen könnten für die Einfuhr in die EU Einfuhrumsatzsteuer haben wollen.....siehe oben !!!
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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