Thema: Mobile.de
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Alt 06.11.2009, 23:32
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DieterM DieterM ist offline
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Hmmm ... ist doch ganz einfach, wie man auf den Bauch fallen kann!

Daher halte ich garnichts von den Empfehlungen von Roland für einen Fzg. Verkauf ins Ausland, das ist immer noch zu gutgläubig.

Die kaufm. Sorgfaltspflicht muß hier besser sein, also

- Kaufvertrag unter Vorlage der Personalausweise mit aktueller Adresse,
- Vorab Bezahlung mit Banküberweisung, korrektem Bankscheck, oder in Bar am besten mit Bankeinzahlung (Prüfung ob keine Blüten), grundsätzlich aber keine Fahrzeug-Freigabe zur Ausfuhranmeldung vor bestätigtem Eingang des Geldes.
- dann mit Käufer zur Zulassungsstelle und Ausfuhrzulassung erledigen (geht schnell!) auch damit der KFZ-Brief gelöscht wird,
- dann Fahrzeugübernahme mit allen nötigen Papieren und Ersatzschlüsseln quittieren lassen.

Erst so ist der Verkäufer auf der sicheren Seite, wenn es sich um einen Fahrzeugverkauf aus D nach UK handeln sollte, an was ich aber nicht glauben kann wegen des unterschiedlichen Straßenfahrsystems zw. beiden Ländern.
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