Ich glaube, hier geht es um etwas anderes, als ein Video, mit Musik, bei Youtube einzustellen.
Auf diesen Tauschbörsen ( und ich denke, davon ist hier die Rede ) kann man sich kostenlos die neusten Musiktitel und auch Filme runter laden. Das herunterladen dieser Musik ist nicht strafbar, wenn die Musik nur zum eigenen Anhören heruntergeladen wird.
Strafbar ist, die Musik die man herunterlädt, gleichzeitig selbst freizugeben. Diese Tauschbörsen funktionieren aber nur, wenn die Musik die man herunterlädt, gleichzeitig für andere wieder zur Verfügung gestellt wird und das funktioniert automatisch ( die Einstellung kann man ändern, ist aber für einen Laien nicht so einfach ). Die Musikindustrie verliert dadurch Einnahmen in Millionenhöhe ( weil ihre CD nicht mehr gekauft werden ) und setzt Ihre Anwälte auf diese Tauschbörse an. Die Anwälte loggen sich mit einem Suchsystem in diese Tauschbörsen ein und erhalten so die IP Nummer des PC. Die Musikindustrie stellt nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und die muss der Sache nachgehen. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen, wegen Geringfügigkeit ein, wenn sie festgestellt hat, es handelt sich nur um eine kleine Menge an Musiktitel ( bei großen Mengen ermitteln sie aber weiter ). Jetzt ist der Staatsanwaltschaft aber die Adresse des betroffen PC bekannt und der Anwalt der Musikindustrie verlangt Akteneinsicht und bekommt so die Adresse. Die Abmahnung die die dann schreiben sind nicht auf die leicht Schulter zu nehmen und man sollte sich von einem Anwalt beraten lassen. Den Bericht, wo das so erklärt wurde, habe ich mal im Fernsehen gesehen.
Gruß Klaus
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