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Alt 14.02.2010, 12:21
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Hartmut,

bezweifel, das das hier jemand weiß.

Bezahlte MWST als Privatmann ist bezahlte MWST und aus meiner Sicht und nicht zurückholbar. Bei geschäftlich zugelassenem gebr. Trailer könnte das anders sein, da solltest Du Deinen Steuerberater fragen.

Was die Einführung aus D in die Schweiz betrifft hängt vom Alter ab und auch von den bilateralen Wirtschaftsverträgen zw. CH und D. Das sollte aber keine Probleme mit sich bringen und dürfte beim schweizer Zoll nachgefragt werden können.

Für die Zulassung in CH muß der Trailer sicherlich technisch nachgerüstet werden um die schweizer Homologationsvorschriften zu erfüllen. Hier fragst Du am besten bei Ohlmeier nach, die müssen es wissen. Aber wenn Dein Trailer EU-mässig ausgerüstet ist (leider nicht alle Hersteller in D machen das), dann sollte es hier keine Probleme geben.

Frage: hast Du Dir schon mal überlegt den Trailer für Dein neues Boot beim Hersteller Ohlmeier umrüsten zu lassen wenn er zu kurz ist? Bei guten Trailern ist das kein Problem und sollte möglich sein!
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