von keinem Zoll der Welt bekommt man UST besser gesagt Vorsteuer retour.
Es wird so sein:
Ausfuhr EU:
Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist ist die EU Vorsteuer verloren! Bei einem gewerblichen Verkäufer bekommt der Schweizer die Vorsteuer vom Verkäufer retour, wenn er die Ausfuhr belegt.
Einfuhr CH:
Muss die Mehrwertsteur von 7,6% bezahlen + ev. Zoll. Bei EU Erzeugnissen (Auto, Anhänger ...) fällt kein Zoll, bei Bier sieht es anders aus!!!
Beim Zoll bekommt er dann die Verzollungsunterlagen die er für die Anmeldung bzw. Vorführung bei der Motorfahrzeugkontrolle benötigt.
Bezüglich der Einfuhr, würde ich mit einer Spedition am Zollamt kurzschließen, die müssen auch einen Haufen Zollpapiere mit Zollnummern etc. ausfüllen - Termin vorher ausmachen.
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Viele Grüße aus dem 4Ländereck (Deutschland/Österreich/Schweiz/Liechtenstein)
Jochen
Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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