Also da mich dies auch brennend interessiert, habe ich mich ein wenig eingelesen.Muß da meinen Vorschreibern recht geben.Was ich jetzt so rausfiltere aus den Info´s wäre Folgendes.
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- es wird bei Einfuhr grundsätzlich 2,4 / oder 7,6 % MwSt erhoben + Zollgebühr
- es bezieht sich grundsätzlich auf den Wert der Ware ( Rechnung oder geschätzt vom Zoll)
- wenn die Rechnung in D ohne MwSt ausgewiesen wird ( Vorsteuerabzugsberechtigt) muß dies fürs dt. Finanzamt durch eine Ausfuhrbestätigung belegt werden
- wenn von privat gekauft gilt die Höhe des Kaufvertrags( oder geschätzt vom schweizer Zoll) + 7,6 % + Einfuhrzoll.
Fazit IMHO : Dem Schweizer kannst Du nur entgegenkommen , indem die Höhe des Kaufvertrages am unteren Limit angesetzt wird, wobei die Zöllner vom Marktpreis her nachschätzen können.
Sollte ich falsch liegen, belehrt mich eines Besseren,ist momentan mein Wissenstand



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