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Alt 14.02.2010, 15:20
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Boot Infos

Also da mich dies auch brennend interessiert, habe ich mich ein wenig eingelesen.Muß da meinen Vorschreibern recht geben.Was ich jetzt so rausfiltere aus den Info´s wäre Folgendes.

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- es wird bei Einfuhr grundsätzlich 2,4 / oder 7,6 % MwSt erhoben + Zollgebühr

- es bezieht sich grundsätzlich auf den Wert der Ware ( Rechnung oder geschätzt vom Zoll)

- wenn die Rechnung in D ohne MwSt ausgewiesen wird ( Vorsteuerabzugsberechtigt) muß dies fürs dt. Finanzamt durch eine Ausfuhrbestätigung belegt werden

- wenn von privat gekauft gilt die Höhe des Kaufvertrags( oder geschätzt vom schweizer Zoll) + 7,6 % + Einfuhrzoll.

Fazit IMHO : Dem Schweizer kannst Du nur entgegenkommen , indem die Höhe des Kaufvertrages am unteren Limit angesetzt wird, wobei die Zöllner vom Marktpreis her nachschätzen können.

Sollte ich falsch liegen, belehrt mich eines Besseren,ist momentan mein Wissenstand.
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LG Ralf

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