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Alt 13.03.2010, 14:50
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Pepone Pepone ist offline
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Hallo Timo,

wenn die Rechtslage eindeutig ist, also polizeiliche Aufnahme des Unfalles oder Zeugen, die die Sachlage bestätigen können, dann gibt es doch nur eins, ab zum Rechtsanwalt. Die gegnerische Versicherung muss den Rechtsanwalt zahlen.
Dann lass den Wagen und den Schaden schon mal von einer BMW-Werkstatt schätzen, damit Du beim Anwalt Daten vorlegen kannst.
Es kann natürlich sein, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Aber dafür gibt es ja nun mal Fachleute.
Und für die Dauer der Reparatur steht Euch ja auch noch Nutzungsaufall zu.

Von der Technik her, weißt Du was Du hast. Kaufst Du Dir ein anderes Fz. in der Altersklasse, kann es ja auch zu netten Überraschungen kommen.

Alternativ wäre ja die normale Abrechnung des Schadens über die Versicherung und dann eine Instandsetzung in "Eigenregie".

Gruß
Dieter
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