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Alt 14.03.2010, 17:49
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, solltest Du das Auto vom Sachverständigen schätzen lassen (die Kosten übernimmt dann die gegn. Haftpflicht). Dieser kann, wenn Du ihm Rechnungen der Teile zeigst, auch wertsteigernd berücksichtigen, wenn an deinem alten Fahrzeug erst in letzter Zeit viel gemacht wurde. Wenn dein Auto normalerweise vielleicht 1.800 Euro wert wäre, Du ihm aber nachweisen kannst, dass Du im letzten Jahr alleine Ersatzteile für 1.500 Euro verbaut hast (zzgl. deine Arbeitszeit), dann schätzt er vielleicht den Wert des Fahrzeuges deutlich oberhalb der Liste auf - sagen wir mal - 3.000 Euro. Das kann er auch begründen, denn dein Fahrzeug befindet sich ja nachweisbar in einem Zustand, der deutlich besser ist als der vergleichbar alter Fahrzeuge.

Dh ein wirtschaftl. Totalschaden wäre es erst ab 3.000 Euro. Reparieren darfst Du dann für 130 % dieses Wertes, dh bis 3.900 Euro...
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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