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Alt 19.03.2010, 09:23
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Hallo Peter,

zunächst einmal: Glück gehabt, hätte anders ausgehen können!

Was mir an der Geschichte nicht gefällt, ist diese Unverfrorenheit, mit der die Dame reagiert. Pass auf, dass sich daraus nicht ganz was anderes entwickelt - solche Leute erzählen häufig ihrer Versicherung ganz was anderes, und letztendlich musst Du beweisen, dass Du ihr nicht ins Auto gefahren bist.

Haben die Polizisten wenigstens den Unfall aufgenommen? Dann kannst Du auch nachträglich noch Verletzungen melden, die Du vielleicht wegen des Unfallschocks zuvor noch gar nicht feststellen konntest.

Ansonsten: Setz Du Dich direkt

a.) mit deiner eigenen Haftpflichtversicherung in Verbindung, teile ihr den Unfallhergang mit, und dass sie in keinem Fall eventuell von der Gegnerin geltend gemachte Ansprüche regulieren soll. (Habe ich schon erlebt, dass die eigene Haftpflicht ganz unbürokratisch den (unberechtigten) Schaden des Gegners regulierte - dann versuch mal, deine eigenen Ansprüche noch durchzusetzen...)

b.) mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung, damit die möglichst rasch DEINE Version der Geschichte kennen lernen. Wenn Du Zeugen hast, benenne diese möglichst bald.

Nachdem Dich (jedenfalls nach deiner Schilderung) keinerlei Verschulden trifft, hast Du Anspruch auf:

- Schadensersatz/Reparatur Roller
- weitere Sachen (Helm?Hose,Jacke? Handy?) beschädigt?
- Wenn Schaden etwa über 700 Euro: Sachverständigenkosten
- Rechtsanwaltskosten
- evtl. Schmerzensgeld
- Unkostenpauschale (25 Euro)



Dieser anwaltliche Rat ist GRATIS, ich hoffe, er ist nicht UMSONST!
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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