Zitat:
Zitat von Ronnyploe
Angeblich benötigt man ab BJ 1996 eine Konformitätserklärung
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Hallo Ronny,
ich habe noch bei keinem Boot zum Anmelden eine Konformitätserklärung gebraucht. Das verlief bei mir immer recht formlos und unkompliziert.
Daß eine Konformitätserklärung benötigt wird um ein Boot in der EU "in Verkehr" zu bringen ist eine Sache, damit ist es nach meiner Kenntnis aber auch gut.
Wenn Dein Boot auf dem Typenschild ein "CE" trägt bedeutet dies daß es für diesen Bootstyp eine Konformitätserklärung gibt und es demzufolge eben mit den Bestimmungen der EU konform geht. Daß ist dann ähnlich einer ABE bei Kraftfahrzeugen.
Von der Notwendigkeit, dies bei einer Anmeldung individuell jedesmal neu zu belegen ist mir nichts bekannt.
Klarheit wird ein kurzer Anruf bei dem Wasser- und Schiffahrtsamt in Deiner Nähe bringen. Sollten die sich wider alle Erfahrung querstellen dann suche Dir ein anderes WSA, Du kannst Dein Boot ja bei jedem beliebigen in Deutschland anmelden.
Grüße
Harald