Zitat:
Zitat von Bäriger
Aber nur mit Tandemachse oder Sattelauflieger, aber das ist wohl keines von beidem oder hab ich mich verkuckt ?
Viele Grüße
Wolfgang
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Das ist falsch. Beim C1E ,den man ja nach der Umschreibung für den alten Dreier erhält, spielt der Abstand der Achsen keine Rolle mehr. Das war einmal.....
Nur darf das Zuggesamtgewicht 12t nicht überschreiten und der Hänger darf nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein.
Habe seit ein paar Jahren schon einen Hänger mit knapp 2m Achsabstand und war damit schon in einer Kontrolle. Also ein Zweiachser ist überhaupt kein Problem mehr...